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§§ 631–650h; §§ 650p–650t: (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)
Coles
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By None
Current price: $751.99

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Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen. Hinzu kommen einige jüngere Grundsatzentscheidungen des BGH zu zentralen Fragen des allgemeinen Werk- und Bauvertragsrechts, die ganz grundsätzliche Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung und praktischen Umsetzung aufwerfen. Die substantielle Neukommentierung des Werk- und Bauvertragsrechts im Staudinger greift diese Entwicklungen auf und stellt sie in den Kontext einer ganzheitlichen Betrachtung eines komplexen Regelungs- und Vertragssystems, dessen Durchdringung und Anwendung für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen eine Herausforderung darstellt.
Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen. Hinzu kommen einige jüngere Grundsatzentscheidungen des BGH zu zentralen Fragen des allgemeinen Werk- und Bauvertragsrechts, die ganz grundsätzliche Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung und praktischen Umsetzung aufwerfen. Die substantielle Neukommentierung des Werk- und Bauvertragsrechts im Staudinger greift diese Entwicklungen auf und stellt sie in den Kontext einer ganzheitlichen Betrachtung eines komplexen Regelungs- und Vertragssystems, dessen Durchdringung und Anwendung für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen eine Herausforderung darstellt.



















